Samstag, 10. Januar 2015

Wählerverzeichnis/Stadt Hohenems


Für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl am 15. März 2015 sowie die allfällige Stichwahl des/der Bürgermeisters/-in am 29. März 2015 wird die Auflegung der Wählerverzeichnisse kundgemacht.

Die Wählerverzeichnisse liegen vom 19. bis einschließlich 28. Jänner 2015 täglich während der vormittägigen Amtsstunden von 8 bis 12 Uhr und am Samstag, dem 24.1.2015 von 9 bis 11 Uhr im Bürgerservice zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann jede/r Einwohner/in, der/die in der Wählerkartei eingetragen ist oder für sich das Wahlrecht in Anspruch nimmt, zum Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich bei diesem Amt einen Berichtigungsantrag stellen. Der Berichtigungsantrag ist für jeden einzelnen Fall gesondert zu stellen. Wenn der Berichtigungsantrag mündlich gestellt wird, ist sein wesentlicher Inhalt in einer Niederschrift, die vom Antragsteller zu unterfertigen ist, festzuhalten. Wenn im Berichtigungsantrag die Aufnahme eines vermeintlich Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis begehrt wird, sind nach Möglichkeit auch die zur Begründung des Begehrens notwendigen Belege anzuschließen. Berichtigungsanträge, die erst nach Ablauf der Einsichtsfrist bei diesem Amt einlangen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

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