Sonntag, 11. Januar 2015

Die Wahlkartenbeantragung per Online-Formular wurde am 09.01.2015 aktiviert


Liebe Wahlberechtigte, die Wahlkartenbeantragung für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl am 15. März 2015, ist Online abrufbar!

Wie wird eine Wahlkarte beantragt?

Eine Wahlkarte ist bei der Gemeinde unter Angabe des Grundes spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag schriftlich oder spätestens am Freitag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr, mündlich (persönliches Erscheinen) zu beantragen. Ebenfalls bis zum Freitag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr, kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Beim mündlichen Antrag ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität, sofern die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht amtsbekannt ist oder der Antrag im Fall einer elektronischen Einbringung nicht digital signiert ist, auch auf andere Weise, insbesondere durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde, glaubhaft gemacht werden.

Eine Form der schriftlichen Antragstellung besteht in der Benützung des Online-Formulars

Wird dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, wird der wahlberechtigten Person gemeinsam mit der Wahlkarte auch ein amtlicher Stimmzettel und ein Wahlkuvert ausgefolgt bzw. zugesendet.

Zum: Wahlkartenantrag

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